Teilnahmebedingungen (Stand 21.05.2026)
I. Teilnahmebedingungen „Kunden werben Kunden“
Teilnahmebedingungen für die Aktion „Kunden werben Kunden“ der
Helmling Sicherheits-Technik GmbH & Co. KG
1. Veranstalter
1.1 Veranstalter der Aktion „Kunden werben Kunden“ ist die
Helmling Sicherheits-Technik GmbH & Co. KG,
Oberer Hardweg 5, 75181 Pforzheim.
1.2 Die Aktion wird ausschließlich von der Helmling Sicherheits-Technik GmbH & Co. KG durchgeführt und steht in keinem Zusammenhang mit Dritten.
2. Teilnahmeberechtigte Bestandskunden
2.1 Teilnahmeberechtigt als „Bestandskunden“ sind ausschließlich Kunden der Helmling Sicherheits-Technik GmbH & Co. KG, die die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllen.
2.2 Als Bestandskunde gilt, wer
a) eine Kundennummer bei der Helmling Sicherheits-Technik GmbH & Co. KG besitzt und bereits mindestens ein Projekt mit der Helmling Sicherheits-Technik GmbH & Co. KG vollständig abgeschlossen hat;
b) keine fälligen Rechnungen im Zahlungsverzug hat;
c) aktiver Kunde ist, d. h. die laufenden Geschäftsbeziehungen nicht gekündigt oder beendet sind.
2.3 Sofern der bestehende Kunde selbst ursprünglich als geworbener Neukunde zur Helmling Sicherheits-Technik GmbH & Co. KG gekommen ist, entsteht ein Anspruch auf eine Prämienauszahlung für von ihm geworbene Neukunden erst, wenn sein eigenes erstes Projekt vollständig abgeschlossen und bezahlt ist.
3. Definition „Neukunde“
3.1 Als „Neukunde“ gilt jede natürliche oder juristische Person, die bislang keinerlei Geschäftsbeziehung zur Helmling Sicherheits-Technik GmbH & Co. KG unterhält und die nachfolgend genannten Ausschlussgründe nicht erfüllt.
3.2 Eine Person bzw. ein Unternehmen gilt insbesondere nicht als Neukunde, wenn
a) bereits eine Kundenbeziehung mit demselben Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG besteht;
b) eine Geschäftsbeziehung zur Helmling Sicherheits-Technik GmbH & Co. KG unter einer anderen Firma, Rechtsform oder Bezeichnung besteht, die wirtschaftlich identisch ist (z. B. nach Umfirmierung oder Rechtsformwechsel);
c) die Person als Arbeitnehmer oder Organmitglied (z. B. Geschäftsführer, Vorstand) in einem Unternehmen tätig ist, das bereits Kunde der Helmling Sicherheits-Technik GmbH & Co. KG ist;
d) die Person oder das Unternehmen bereits unter einem anderen Namen, einer Zweigniederlassung oder sonstigen organisatorisch verbundenen Einheit als Kunde geführt wird.
4. Prämienhöhe und -aufteilung
4.1 Für jeden von einem Bestandskunden geworbenen Neukunden, der die Voraussetzungen dieser Teilnahmebedingungen erfüllt, wird eine Gesamtprämie in Höhe von 500,00 € ausgelobt.
4.2 Die Gesamtprämie von 500,00 € wird wie folgt aufgeteilt:
a) Der werbende Bestandskunde erhält eine Prämie in Höhe von 250,00 €.
b) Der geworbene Neukunde erhält einen Vorteil in Höhe von 250,00 € (z. B. Gutschrift/Verrechnung im Rahmen der Schlussrechnung).
4.3 Ein Anspruch auf eine Prämie entsteht nur, wenn sämtliche Voraussetzungen dieser Teilnahmebedingungen erfüllt sind.
5. Voraussetzungen der Prämiengewährung
5.1 Die Aktion gilt ausschließlich für geworbene Neukunden, die ein Projekt mit einem Auftragswert von mindestens 4.000,00 € brutto (einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer) bei der Helmling Sicherheits-Technik GmbH & Co. KG beauftragen.
5.2 Eine Zusammenrechnung mehrerer Projekte oder Beauftragungen zur Erreichung des Mindestauftragswertes von 4.000,00 € ist ausgeschlossen.
5.3 Der geworbene Neukunde muss bereits beim Erstkontakt mit der Helmling Sicherheits-Technik GmbH & Co. KG angeben, dass er durch einen Bestandskunden geworben wurde und von wem er geworben wurde.
5.4 Der werbende Bestandskunde muss gegenüber der Helmling Sicherheits-Technik GmbH & Co. KG angeben, welchen Neukunden er geworben hat.
5.5 Die Aktion findet nur Anwendung, wenn der Abzug bzw. die Berücksichtigung der Neukundenprämie (250,00 €) im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung des Neukunden entsprechend ausgewiesen ist.
5.6 Eine nachträgliche Berücksichtigung der Aktion nach bereits erfolgter Angebotserstellung, Beauftragung oder abgeschlossener Projektabwicklung mit einem Neukunden ist ausgeschlossen.
6. Art und Zeitpunkt der Auszahlung
6.1 Die Auszahlung der Prämie an den Bestandskunden erfolgt ausschließlich per Überweisung auf ein vom Bestandskunden anzugebendes Konto bei einem deutschen Bankinstitut. Eine Auszahlung in bar oder an Dritte ist ausgeschlossen.
6.2 Die Prämie für den Neukunden wird grundsätzlich im Rahmen der Schlussrechnung für das jeweilige Projekt durch entsprechende Verrechnung oder Gutschrift berücksichtigt.
6.3 Die Auszahlung der Prämie an den Bestandskunden erfolgt erst, wenn
a) das Projekt des geworbenen Neukunden vollständig erbracht, abgerechnet und
b) die Schlussrechnung durch den Neukunden vollständig bezahlt wurde
und eine entsprechende Gutschrift durch die Helmling Sicherheits-Technik GmbH & Co. KG erstellt worden ist.
6.4 Die Helmling Sicherheits-Technik GmbH & Co. KG erstellt für die Auszahlung an den Bestandskunden eine Gutschrift bzw. eine entsprechende Abrechnungsunterlage.
7. Steuerliche Behandlung
7.1 Die Auszahlung von Prämien an Privatpersonen (Bestandskunden oder Neukunden, soweit diese als Privatpersonen handeln) erfolgt ohne Umsatzsteuerausweis. Die Privatperson ist selbst dafür verantwortlich, etwaige steuerliche Pflichten im Zusammenhang mit dem Erhalt der Prämie zu erfüllen.
7.2 Die Auszahlung von Prämien an Unternehmer oder gewerbliche Kunden erfolgt grundsätzlich mit Ausweis der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit dies gesetzlich vorgesehen ist. Der Empfänger der Prämie ist selbst dafür verantwortlich, die Prämie steuerlich ordnungsgemäß zu behandeln.
7.3 Eine Anrechnung oder Erstattung von Steuerbeträgen gegenüber der Helmling Sicherheits-Technik GmbH & Co. KG oder mit ihr verbundenen Unternehmen ist ausgeschlossen.
7.4 Es erfolgt keine steuerliche Beratung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes (StBerG). Die Teilnehmer sind gehalten, sich bei Bedarf steuerlich beraten zu lassen.
8. Ausschlüsse von der Teilnahme
8.1 Von der Teilnahme an der Aktion „Kunden werben Kunden“ ausgeschlossen sind:
a) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Helmling Sicherheits-Technik GmbH & Co. KG;
b) Familienangehörige (Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Verwandte in gerader Linie sowie Geschwister) von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Helmling Sicherheits-Technik GmbH & Co. KG;
c) Lieferanten und Dienstleister der Helmling Sicherheits-Technik GmbH & Co. KG;
d) Kunden, die zugleich Lieferanten, Vertriebspartner oder sonstige Geschäftspartner der Helmling Sicherheits-Technik GmbH & Co. KG sind und mit dieser in einem wechselseitigen Leistungs- oder Lieferverhältnis stehen.
8.2 Die Helmling Sicherheits-Technik GmbH & Co. KG behält sich vor, Teilnehmer bei Missbrauch oder dem Versuch des Missbrauchs der Aktion von der Teilnahme auszuschließen. Ein Missbrauch liegt insbesondere vor, wenn falsche Angaben zu der Person des Neukunden oder des Werbenden gemacht werden oder Scheinaufträge erteilt werden.
9. Laufzeit, Änderung und Beendigung der Aktion
9.1 Die Aktion „Kunden werben Kunden“ wird auf unbestimmte Zeit durchgeführt. Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Laufzeit der Aktion.
9.2 Die Helmling Sicherheits-Technik GmbH & Co. KG behält sich vor, die Aktion „Kunden werben Kunden“ jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, zu ergänzen oder zu beenden.
9.3 Für zum Zeitpunkt der Änderung oder Beendigung bereits geworbene Neukunden, bei denen alle Teilnahmevoraussetzungen gemäß diesen Teilnahmebedingungen erfüllt sind, bleibt der Anspruch auf Auszahlung der vereinbarten Prämien unberührt.
10. Datenschutz
10.1 Für die Durchführung der Aktion „Kunden werben Kunden“ verarbeitet die Helmling Sicherheits-Technik GmbH & Co. KG personenbezogene Daten der teilnehmenden Bestandskunden und geworbenen Neukunden. Hierzu gehören insbesondere:
– Name und Kontaktdaten,
– Kundennummer,
– Angaben zum geworbenen Neukunden bzw. zum werbenden Bestandskunden,
– Projektdaten (Auftragswert, Projektabschluss),
– Bankverbindung für die Auszahlung der Prämie.
10.2 Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung sind Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Erfüllung des Teilnahmeverhältnisses und Abwicklung der Aktion) sowie Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigte Interessen an der Durchführung der Aktion und der Neukundengewinnung).
10.3 Der geworbene Neukunde wird bei Erstkontakt darüber informiert, dass seine Daten im Rahmen einer Empfehlung durch einen bestehenden Kunden übermittelt wurden.
10.4 Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Durchführung der Aktion oder zur gesetzlichen Abwicklung (z. B. an Banken, Steuerberater) erforderlich ist oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
10.5 Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu Speicherdauer, Betroffenenrechten (insbesondere Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch, Datenübertragbarkeit) sowie Kontaktdaten des Datenschutzverantwortlichen sind der auf der Website www.helmling-sicherheitstechnik.de abrufbaren Datenschutzerklärung der Helmling Sicherheits-Technik GmbH & Co. KG zu entnehmen.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
11.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt.
11.3 Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesen Teilnahmebedingungen der Sitz der Helmling Sicherheits-Technik GmbH & Co. KG. Gesetzlich zwingende Gerichtsstände, insbesondere für Verbraucher, bleiben unberührt.